Deutscher Alpenverein –
Fünfpunkte-Plan als Vorschlag
für Skitouren auf Pisten
Der DAV fordert langfristig tragfähige Lösungen für Skitouren auf Pisten. “Dazu schlagen wir einen Fünfpunkte-Plan vor, der auf unserem langjährigen Engagement bei der Moderation zwischen Tourengehern und Skigebietsbetreibern aufbaut“, sagt Hanspeter Mair vom DAV. “Wir fordern Aufstiegsmöglichkeiten für Skitouren auf Pisten in allen bayerischen Skigebieten, die so gut sind, dass sowohl die Tourengeher als auch die Pistenbetreiber zufrieden sind.“
Der DAV-Vorschlag entstand vor dem Hintergrund eines Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom Februar 2013. Darin heißt es, dass die naturschutzrechtlich begründeten Pistensperrungen für Tourengeher im Classic-Skigebiet von Garmisch-Partenkirchen nicht rechtens sind und beseitigt werden müssen, ausgenommen sind Sperrungen während der Pistenpräparierung. Das Urteil dürfte für ganz Bayern Bedeutung haben, die Position der Pistengeher ist damit deutlich gestärkt. Mair: “Touren auf Pisten werden immer beliebter. Wir müssen deshalb jetzt klare Verhältnisse schaffen – für Tourengeher, Alpinskifahrer und Skigebietsbetreiber, letztlich also für die Zukunft des Skisports.“
Der Fünfpunkte-Plan
Seit zwei Jahren setzen sich der Verband Deutscher Seilbahnen und der Deutsche Alpenverein gemeinsam für ein spannungsfreies Nebeneinander von Tourengehern auf Pisten und Alpinskifahrern ein. Die Bilanz des gemeinsamen Engagements kann sich sehen lassen: In allen bayerischen Skigebieten gibt es Aufstiegsmöglichkeiten für Tourengeher. Allerdings sind die Lösungen im Detail in einigen Skigebieten noch nicht ideal. Vor dem Hintergrund der aktuellen Gerichtsentscheidung im Fall Garmisch-Partenkirchen ist es nun an der Zeit, allgemein akzeptierte Lösungen für alle Skigebiete zu finden. Der DAV schlägt einen Fünfpunkte-Plan vor, um dieses Ziel zu erreichen:
1. Ziel muss es sein, dass es in allen Skigebieten in den bayerischen Alpen Aufstiegsmöglichkeiten gibt, die die Tourengeher ganztags benutzen können. Auf jahrelang gewohnte Aufstiege wird bei der Routenfindung Rücksicht genommen.
2. Für besonders gefährliche Stellen (Engstellen, steile Passagen, notwendige Pistenüberquerungen o. ä.) muss es jeweils an die Situation angepasste Lösungen geben – also zum Beispiel Umgehungswege, Absperrungen oder Warnschilder.
3. Pauschale Sperrungen von Skigebieten für Tourengeher darf es nicht geben.
4. Alle Beteiligten (Liftbetreiber, Gemeinden, DAV-Sektionen etc.) sollten sich aktiv am Prozess beteiligen – sowohl bei den Gesprächsrunden, als auch bei der Umsetzung der gefundenen Lösungen.
5. Die Pistengeher verpflichten sich, die DAV-Regeln für Skitouren auf Pisten und die örtlich gefundenen Regelungen zu beachten. Nur bei Einhaltung dieser Regeln ist ein konfliktfreies Miteinander von Alpinskifahrern, Tourengehern und Mitarbeitern der Liftbetreiber (z. B. Pistenraupenfahrer) möglich.
Wo es gute und einvernehmliche Lösungen gibt, bleiben diese selbstverständlich unberührt. Wo Nachbesserungsbedarf besteht, bietet sich der DAV als Moderator bei Gesprächsrunden vor Ort an – so, wie er dies in den vergangenen Jahren auch getan hat. Alle Seiten sollten mit den Lösungen zufrieden sein. Im Idealfall haben die Skigebietsbetreiber nicht nur keine Nachteile, sondern erschließen sich einen Nischenmarkt (z. B. durch Parkplatzgebühren, gastronomischen Umsatz etc.). Hinzu kommt die positive Wirkung eines harmonischen und respektvollen Miteinanders in den Skigebieten, was am Ende für alle Beteiligten zu Win-Win-Situationen führen kann, die auf Dauer Bestand haben.
Seit 2003 bemüht sich der DAV um einvernehmliche Lösungen in allen bayerischen Skigebieten. Dabei arbeitet er mit allen Beteiligten eng zusammen: dem Verband Deutscher Seilbahnen und Schlepplifte (VDS), dem Bayerischen Innen- und Umweltministerium, dem Landesamt für Umwelt, dem Deutschen Skiverband, dem Lawinenwarndienst sowie den Lift- und Bahnbetreibern, Gemeinden und zuständigen DAV-Sektionen.
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Die DAV-Regeln für Skitouren auf Pisten
1. Aufstiege und Abfahrten erfolgen auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung.
2. Aufstiege nur am Pistenrand vornehmen (FIS-Regel Nr. 7). Dabei hintereinander, nicht nebeneinander gehen. Auf den Skibetrieb achten.
3. Besondere Vorsicht vor Kuppen, in Engpassagen, Steilhängen, be i Vereisung und beim Queren der Pisten. Keine Querungen in unübersichtlichen Bereichen.
4. Keinesfalls gesperrte Pisten begehen. Lokale Hinweise und Routenvorgaben beachten.
5. Größte Vorsicht und Rücksichtnahme bei Pistenarbeiten. Bei Einsatz von Seil-winden sind die Skipisten aus Sicherheitsgründen gesperrt. Es besteht Lebensgefahr.
6. Frisch präparierte Skipisten nur in den Randbereichen befahren. Bei Dunkelheit stets mit eingeschalteter Stirnlampe gehen, reflektierende Kleidung tragen.
7. Auf alpine Gefahren, insbesondere Lawinengefahr, achten. Keine Skitouren in Skigebieten durchführen, wenn Lawinensprengungen zu erwarten sind.
8. Skitouren nur bei genügend Schnee unternehmen. Schäden an der Pflanzen- und Bodendecke vermeiden.
9. Rücksicht auf Wildtiere nehmen. Bei Dämmerung und Dunkelheit werden Tiere empfindlich gestört. Hunde nicht auf Skipisten mitnehmen.
10. Regelungen an den Parkplätzen sowie Parkgebühren respektieren. Umweltfreundlich anreisen.
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Quelle: DAV